Mythen über das Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien
Mythos: „Die Initiatoren wollen den Glauben verbieten.“ Wahr ist vielmehr, das Glauben eine persönliche Sache ist und jeder Mensch in dieser Entscheidung seines Glaubens oder Nichtglaubens frei sein soll. Von staatlicher Seite gibt es derzeit jedoch „sehr gute“ Glaubensrichtungen, das sind im Wesentlichen die großen christlichen Religionen. „Gut“ - dh weniger privilegiert sind das Judentum, der Islam, der Buddhismus oder auch seit kurzen die Zeugen Jehovas. Ihren Mitgliedern werden zB deren Feiertage verwehrt. Zu den „wenig guten" gehören die eingetragenen Religionsgemeinschaften. Dazu gehört auch der Hinduismus – eine Weltreligion. Alle anderen – die sogenannten Sekten - sind quasi „böse“. Zu ihrer Beobachtung gibt es die sogenannte „Bundesstelle für Sektenfragen“. Religionsfreiheit sieht anders aus!
Mythos: „Die anerkannten Kirchen leisten viel für Bedürftige.“ Wahr ist vielmehr dass die anerkannten Religionsgemeinschaften für Bedürftige sammeln. Das ist lieb und nett, unterscheidet sie aber nicht von Care, Hilfswerk oder Ärzte ohne Grenzen. Sie brauchen daher auch keine besonderen Förderungen und Privilegien. Keine einzige anerkannte Religionsgemeinschaft wendet ihr Vermögen für Arme auf. Einrichtungen wie die Caritas oder die Diakonie beziehen Spenden oder erbringen für Bargeld Sachleitungen, wie zB Pflege. Das bezahlt der Staat oder die Betroffenen selbst. Von Barmherzigkeit kann kein Rede sein.
Mythos: „Würde das Volksbegehren durchgehen, würden Kulturgüter wie das Stift Klosterneuburg verfallen.“ Wahr ist vielmehr, dass auch jetzt Institutionen und Privatpersonen sehr wohl Förderungen für die Erhaltung denkmalgeschützter Bauwerke erhalten. Dem stünde das Volksbegehren nicht entgegen.
Und abschließend noch ein Vorwurf: „Politische Parteien erhalten genug Förderungen, wieso nicht auch die Kirchen?“ Dazu ein klares Wort: Nicht erst seit dem Transparenzgesetz – das meiner Meinung nach viel schärfer sein sollte – müssen politische Gruppierungen ihr Geld deklarieren. Jede anerkannte Religionsgemeinschaft kann bedenkenlos Gelder als Spenden entgegennehmen, ohne ihre Herkunft deklarieren zu müssen. Und das ist ein wesentlicher Unterschied. Vor „Zufälligkeiten“ wie sie einige Politiker und Manager zB rund um die Telekom vor Gericht gebracht haben, braucht sich kein religiöser Würdenträger zu fürchten.
Mythos: „Die anerkannten Kirchen leisten viel für Bedürftige.“ Wahr ist vielmehr dass die anerkannten Religionsgemeinschaften für Bedürftige sammeln. Das ist lieb und nett, unterscheidet sie aber nicht von Care, Hilfswerk oder Ärzte ohne Grenzen. Sie brauchen daher auch keine besonderen Förderungen und Privilegien. Keine einzige anerkannte Religionsgemeinschaft wendet ihr Vermögen für Arme auf. Einrichtungen wie die Caritas oder die Diakonie beziehen Spenden oder erbringen für Bargeld Sachleitungen, wie zB Pflege. Das bezahlt der Staat oder die Betroffenen selbst. Von Barmherzigkeit kann kein Rede sein.
Mythos: „Würde das Volksbegehren durchgehen, würden Kulturgüter wie das Stift Klosterneuburg verfallen.“ Wahr ist vielmehr, dass auch jetzt Institutionen und Privatpersonen sehr wohl Förderungen für die Erhaltung denkmalgeschützter Bauwerke erhalten. Dem stünde das Volksbegehren nicht entgegen.
Und abschließend noch ein Vorwurf: „Politische Parteien erhalten genug Förderungen, wieso nicht auch die Kirchen?“ Dazu ein klares Wort: Nicht erst seit dem Transparenzgesetz – das meiner Meinung nach viel schärfer sein sollte – müssen politische Gruppierungen ihr Geld deklarieren. Jede anerkannte Religionsgemeinschaft kann bedenkenlos Gelder als Spenden entgegennehmen, ohne ihre Herkunft deklarieren zu müssen. Und das ist ein wesentlicher Unterschied. Vor „Zufälligkeiten“ wie sie einige Politiker und Manager zB rund um die Telekom vor Gericht gebracht haben, braucht sich kein religiöser Würdenträger zu fürchten.
Caimano - 14. Apr, 13:10