Bürgernähe á la Pröll
Was haben die Menschen in Hohenau an der March, Laa an der Thaya, Neunkirchen, Hollabrunn und Klosterneuburg gemeinsam? Wien ist für sie näher (und leichter erreichbar) als St. Pölten. Dennoch wird allenthalben ein Werbefeldzug für den Föderalismus geführt. Wohlgemerkt für mehr Landeskompetenzen, den Gemeinden will man offenbar keine Befugnisse einräumen.
Abgesehen von der prinzipiellen Frage ob man sich für etwas, was kleiner ist als Bayern und erheblich weniger Einwohner als Paris (Unité urbane) hat, neun Bundesländer leisten muss, bringt der Föderalismus auch effektive Nachteile, gerade für uns Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher.
Beispiele gefällig? Nehmen wir den unangenehmen Fall einer ernsteren Erkrankung eines Kindes an. Klosterneuburg hat keine Kinderklinik. In Wien gibt es neben dem AKH – von Klosterneuburg gut erreichbar – auch das St. Anna Kinderspital. Das Problem ist aber da es sich bei Wien um ein anderes Bundesland handelt. Daher werden nicht nur die kleinen Patienten nach Tulln gekarrt – in ein Provinzspital welches ein wenig besser ausgestattet ist als unser Klosterneuburger Spital. In vielen Fällen geht die Reise von dort weiter nach St. Pölten, Krems oder sogar nach Wien. Das soll patientenfreundlich sein? Die Problematik ist im Bezirk Amstetten ähnlich - hier ist Linz viel näher.
Als großer Vorteil werden die Bezirkshauptmannschaften genannt. Diese bieten kundenorientierte freundliche Services – wovon man sich in der BH Wien Umgebung überzeugen kann. Nur erbringen die Bezirkshauptmannschaften jetzt schon viele Bundesleistungen, wie zum Beispiel die Ausstellung von Reisepässen oder Führerscheinen. Ob die Bezirkshauptmannschaften den Landeshauptmann oder den Innenministerium unterstellt sind bleibt für den Bürger unerheblich. Die Leistungen und Aufgaben blieben die gleichen.
Sind neun Jugendschutzgesetze notwendig? Brauchen wir neun verschiedene Jagd- und Fischereigesetze? Sind die physikalischen Grundlagen auf denen Feuer entsteht und sich ausbreitet in Vorarlberg anders als in Niederösterreich? Wäre nicht eine einheitliche Feuerpolizeiliche Regelung besser? Sind Tiere in Wien schutzbedürftiger als in Klagenfurt (oder umgekehrt)?
Zweifelsohne haben unsere Bundesländer neun Geschichten, Kulturen und Traditionen. Auch soll aus einer Tirolerin keine „Westösterreicherin“ werden. Doch in den allermeisten Fällen ist eine Aufteilung des Landeskompetenzen auf Bund und Gemeinden zweckmäßig. Denn es ist auch nicht einzusehen warum das Land im Verlauf der L116, der Weidlingerstraße, der Stand Klosterneuburg eine völlig verkorkste Radwegführung aufoktroyiert und die Gemeinde Klosterneuburg auf den ersten schweren Unfall warten muss um dann – vielleicht – eine Änderung zu erreichen. Ob der Bürokrat der dies entscheidet in Wien oder St. Pölten sitzt ist egal, Bürgernähe ist etwas anderes!
Abgesehen von der prinzipiellen Frage ob man sich für etwas, was kleiner ist als Bayern und erheblich weniger Einwohner als Paris (Unité urbane) hat, neun Bundesländer leisten muss, bringt der Föderalismus auch effektive Nachteile, gerade für uns Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher.
Beispiele gefällig? Nehmen wir den unangenehmen Fall einer ernsteren Erkrankung eines Kindes an. Klosterneuburg hat keine Kinderklinik. In Wien gibt es neben dem AKH – von Klosterneuburg gut erreichbar – auch das St. Anna Kinderspital. Das Problem ist aber da es sich bei Wien um ein anderes Bundesland handelt. Daher werden nicht nur die kleinen Patienten nach Tulln gekarrt – in ein Provinzspital welches ein wenig besser ausgestattet ist als unser Klosterneuburger Spital. In vielen Fällen geht die Reise von dort weiter nach St. Pölten, Krems oder sogar nach Wien. Das soll patientenfreundlich sein? Die Problematik ist im Bezirk Amstetten ähnlich - hier ist Linz viel näher.
Als großer Vorteil werden die Bezirkshauptmannschaften genannt. Diese bieten kundenorientierte freundliche Services – wovon man sich in der BH Wien Umgebung überzeugen kann. Nur erbringen die Bezirkshauptmannschaften jetzt schon viele Bundesleistungen, wie zum Beispiel die Ausstellung von Reisepässen oder Führerscheinen. Ob die Bezirkshauptmannschaften den Landeshauptmann oder den Innenministerium unterstellt sind bleibt für den Bürger unerheblich. Die Leistungen und Aufgaben blieben die gleichen.
Sind neun Jugendschutzgesetze notwendig? Brauchen wir neun verschiedene Jagd- und Fischereigesetze? Sind die physikalischen Grundlagen auf denen Feuer entsteht und sich ausbreitet in Vorarlberg anders als in Niederösterreich? Wäre nicht eine einheitliche Feuerpolizeiliche Regelung besser? Sind Tiere in Wien schutzbedürftiger als in Klagenfurt (oder umgekehrt)?
Zweifelsohne haben unsere Bundesländer neun Geschichten, Kulturen und Traditionen. Auch soll aus einer Tirolerin keine „Westösterreicherin“ werden. Doch in den allermeisten Fällen ist eine Aufteilung des Landeskompetenzen auf Bund und Gemeinden zweckmäßig. Denn es ist auch nicht einzusehen warum das Land im Verlauf der L116, der Weidlingerstraße, der Stand Klosterneuburg eine völlig verkorkste Radwegführung aufoktroyiert und die Gemeinde Klosterneuburg auf den ersten schweren Unfall warten muss um dann – vielleicht – eine Änderung zu erreichen. Ob der Bürokrat der dies entscheidet in Wien oder St. Pölten sitzt ist egal, Bürgernähe ist etwas anderes!
Caimano - 24. Nov, 12:33